Neuregelungen / Anpassungen /
Änderungen beim Elterngeld ab 01.01.2011
Das Bundesfamilienministerium
sieht auch weiterhin das Elterngeld als eine wichtige
Unterstützung für Familien und soll auch weiterhin
den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes abfangen. Um einen
Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beizutragen, wird diese
Familienleistung zum 01. Januar 2011 angepasst.
Folgende Änderungen
beim Elterngeld ab 2011 werden vorgenommen:
Die Ersatzrate des
Elterngeldes wird moderat von 67 auf 65% gesenkt, wenn das
Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes über 1.200,- EUR lag.
Künftig wird das
Elterngeld vollständig als Einkommen berücksichtigt
auch für diejenigen, die zur Geburt des Kindes
Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen.
Eltern, die vor der Geburt
eines Kindes ein Erwerbseinkommen hatten, wird jedoch ein
Elternfreibetrag zugesprochen. Er entspricht dem Einkommen vor der
Geburt des Kindes und beträgt höchstens 300 Euro.
Zukünftig
entfällt der Elterngeldanspruch für Elternpaare, die
im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu
versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Für
Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000
Euro.
Folgende Regelungen gelten
auch weiterhin unverändert
Das Mindestelterngeld von 300
Euro bleibt für alle Eltern erhalten, die nach der Geburt ihr
Kind selbst betreuen und in dieser Zeit höchstens 30 Stunden
in der Woche arbeiten.
Für Familien mit
mehreren kleinen Kindern bleibt nach wie vor der Geschwisterbonus bzw.
Zuschläge für Mehrlingskinder
gültig.
Für niedrige
Einkommen von unter 1.000 Euro vor der Geburt erhöht sich die
Ersatzrate wie bisher schrittweise von 65% auf bis zu 100%. Dabei gilt:
Je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate.
Ausführliche
Informationen zu den Änderungen beim Elterngeld ab 2011
zum Download als pdf.
Sollten Sie weitere Fragen zu
den Neuregelungen und Anpassungen des Elterngeldes haben, so berät
Sie Rechtsanwältin Gerber-Trojan gerne. 
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