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Neuregelungen / Anpassungen / Änderungen beim Elterngeld ab 01.01.2011

Das Bundesfamilienministerium sieht auch weiterhin das Elterngeld als eine wichtige Unterstützung für Familien und soll auch weiterhin den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes abfangen. Um einen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts beizutragen, wird diese Familienleistung zum 01. Januar 2011 angepasst.

Folgende Änderungen beim Elterngeld ab 2011 werden vorgenommen:

Die Ersatzrate des Elterngeldes wird moderat von 67 auf 65% gesenkt, wenn das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes über 1.200,- EUR lag.
Künftig wird das Elterngeld vollständig als Einkommen berücksichtigt auch für diejenigen, die zur Geburt des Kindes Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen.
Eltern, die vor der Geburt eines Kindes ein Erwerbseinkommen hatten, wird jedoch ein Elternfreibetrag zugesprochen. Er entspricht dem Einkommen vor der Geburt des Kindes und beträgt höchstens 300 Euro.
Zukünftig entfällt der Elterngeldanspruch für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 Euro.

Folgende Regelungen gelten auch weiterhin unverändert

Das Mindestelterngeld von 300 Euro bleibt für alle Eltern erhalten, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und in dieser Zeit höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten.
Für Familien mit mehreren kleinen Kindern bleibt nach wie vor der Geschwisterbonus bzw. Zuschläge für Mehrlingskinder gültig.   
Für niedrige Einkommen von unter 1.000 Euro vor der Geburt erhöht sich die Ersatzrate wie bisher schrittweise von 65% auf bis zu 100%. Dabei gilt: Je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen beim Elterngeld ab 2011 zum Download als pdf.

Sollten Sie weitere Fragen zu den Neuregelungen und Anpassungen des Elterngeldes haben, so berät Sie Rechtsanwältin Gerber-Trojan gerne

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