Kind & Karriere - Mutterschutz . Elternzeit . Elterngeld . Teilzeit - frühzeitige Beratung - gute Planung

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Elterngeld

Laut dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erhalten regelmäßig, diejenigen auf schriftlichen Antrag Elterngeld,
 
deren Kind ab dem 01.01.2007 geboren wurde,
die sich selbst um die Betreuung und Erziehung des in ihrem Haushalt lebenden Kindes kümmern, 
die höchstens 30 Stunden wöchentlich arbeiten 
und
ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.

Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 300 €, aber höchstens 1.800 €. Die Berechnung ist kompliziert, da sie sich an dem Einkommenssteuerrecht orientiert und deshalb auch ein Spezialist zu Rate gezogen werden sollte. Entsprechend jeder individuellen Berufs- und Lebenssituation kann das Elterngeld errechnet werden. Dafür ist allerdings eine genaue Analyse der individuellen Situation erforderlich. Jeder Elterngeldrechner kann deshalb nur ein Anhaltspunkt sein. Verlassen Sie sich nicht auf das Ergebnis eines solchen Rechners. Denn zum einen ist der Rechner lediglich auf die Regelsituation eingestellt, zum anderen kennen Sie sicher nicht jede mögliche Spielart der Elterngeldberechnung. 

Besonderheiten, die das Elterngeld erhöhen, bestehen bei Mehrlingsgeburten oder Geschwisterkindern, die das 3. bzw. 6. oder 14. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. 

Grundsätzlich wird als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld der Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate angesetzt. Aber auch hier gibt es Besonderheiten, denn es geht zum einen um das bereinigte Bruttoeinkommen und von diesem werden dann nochmals Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Werbungskostenpauschale und der Arbeitnehmeranteil der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Aber nicht nur bei Arbeitnehmern, sondern insbesondere auch bei Selbständigen und Freiberuflern stellt sich die Problematik der richtigen, angemessenen und vorteilhaften Berechnung des Elterngeldes. Hier ist eine Beratung eines Elterngeldspezialisten ggf. in Verbindung mit einem Steuerberater unerlässlich.

Die Bezugsdauer des Elterngeldes beträgt maximal 12 Monate, bei der Inanspruchnahme von zwei weiteren Partnermonaten maximal 14 Monate. Bitte beachten Sie aber unbedingt, dass der Bezug des Mutterschaftsgeldes nach der Geburt faktisch die Dauer des Elterngeldbezuges verkürzt. Zuständig für die Antragstellung und Auszahlung sind die jeweiligen Versorgungsämter bis zum 31.12.2007. Danach übernehmen die Kommunen diese Aufgabe.

Bei jedweden Fragen die sich Ihnen bezüglich des Themas Elterngeld stellen, wenden Sie sich gerne an Rechtsanwältin Bettina Gerber-Trojan.

Erziehungsgeld

Das Erziehungsgeld ist gesetzlich „überholt“. Denn Erziehungsgeld erhielten die Eltern, deren ein Kind bis zum 31.12.2006 geboren wurde. Es ist sozusagen der Vorläufer des Elterngeldes. Allerdings hat der Gesetzgeber mit dem Erziehungsgeld und dem Elterngeld ganz andere Zwecke verfolgt. Während das Erziehungsgeld für Eltern, welche unter einer bestimmten Einkommensgrenze lagen, eine zusätzliche Stütze sein sollte, stellt das Elterngeld jetzt eine Art Lohnersatzleistung dar. Denn das nun aktuelle Elterngeld berechnet sich nach dem vorigen Nettogehalt desjenigen Elternteils, der zur Betreuung und Erziehung des Kindes zu Hause bleibt. Es soll also für zwölf bzw. maximal 14 Monate das durch die Kinderbetreuung wegfallende Gehalt ausgleichen. Eine Reduzierung des „staatlichen Lohnersatzes“ ist allerdings in der Zeit der Auszahlung des Mutterschaftsgeldes einzukalkulieren.

>>> Informationen zu Änderungen beim Elterngeld ab 2011

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Kreissaal - Geburt: Vereinbarkeit von Kind & Karriere

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